[ Auszug: (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für
Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert
sind, ei ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]